Leitsätze für die Hospizarbeit
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Im Mittelpunkt der Hospiz- und Palliativarbeit stehen der schwerstkranke und sterbende Mensch sowie die ihm Nahestehenden. Sie alle benötigen gleichermaßen Aufmerksamkeit, Fürsorge und Wahrhaftigkeit.
Die Hospiz- und Palliativarbeit richtet sich nach den Bedürfnissen und Rechten der schwerstkranken und sterbenden Menschen, ihrer Angehörigen und Freunde. Einbezogen sind insbesondere auch die Belange der Kinder.
Die Hospizbewegung betrachtet das menschliche Leben von seinem Beginn bis zu seinem Tode als ein Ganzes. Sterben ist Leben - Leben vor dem Tod. Im Zentrum stehen die Würde des Menschen am Lebensende und der Erhalt größtmöglicher Autonomie.
Voraussetzung für den Erhalt dieser Autonomie sind die weitgehende Linderung von Schmerzen und Symptomen schwerster lebensbeendender Erkrankungen durch palliativärztliche und palliativpflegerische Versorgung. Ebenso wichtig, ist eine psychosoziale und spirituelle Begleitung der Betroffenen und ihrer Angehörigen. Diese lebensbejahende Grundidee schließt Tötung auf Verlangen und Beihilfe zur Selbsttötung aus.
Sterben zu Hause oder in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen, ist die vorrangige Zielperspektive der Hospiz- und Palliativarbeit. Der Ausbau ambulanter Strukturen, die Knüpfung regionaler Netzwerke und eine enge Zusammenarbeit unterschiedlicher Professionen und Ehrenamtlicher sind die Voraussetzung.
Wenn eine palliative Versorgung zu Hause nicht oder nur begrenzt möglich ist, stehen voll- und teilstationäre Einrichtungen in Form von Hospizen und Palliativstationen – wenn nötig auch im Wechsel mit ambulanter Versorgung - zur Verfügung.
Die Einrichtungen der Hospiz- und Palliativversorgung in ihren vielfältigen Gestaltungsformen sind damit wesentliche Bausteine im bestehenden Gesundheits- und Sozialsystem. Die Einrichtungen gewährleisten, in enger Kooperation mit den anderen Diensten und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialsystems, eine kontinuierliche Versorgung sterbender Menschen.
Sie bedürfen insoweit der entsprechenden Absicherung im sozialen Leistungsrecht.
Zur Hospiz- und Palliativarbeit gehört als ein Kernelement der Dienst von Ehrenamtlichen. Diese Menschen sollen gut vorbereitet und befähigt sein sowie in regelmäßigen Treffen begleitet werden.
Durch ihr Engagement ermöglichen die Ehrenamtlichen den Betroffenen und den ihnen Nahestehenden die Teilnahme am Leben im Gemeinwesen. Sie tragen dazu bei, die Hospizidee in der Gesellschaft weiter zu verankern.
Schwerstkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen, die der Versorgung und Begleitung bedürfen, brauchen professionelle Unterstützung durch ein multidisziplinäres Team. Diesem Team sollten neben den Ehrenamtlichen auch Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, Seelsorgerinnen und Seelsorger, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter angehören.
Alle diese Menschen brauchen für ihre Tätigkeit im Palliativ-Team spezielle Kenntnisse und Erfahrungen in der medizinischen, pflegerischen, sozialen und spirituellen Begleitung und Versorgung. Das erfordert eine sorgfältige Aus,- Fort-, und Weiterbildung entsprechend den jeweiligen Qualifizierungsstandards. Zudem sind eine fortgesetzte Supervision, Freiräume für eine persönliche Auseinandersetzung mit Sterben, Tod, Trauer sowie eine Auseinandersetzung mit der eigenen Verortung der Religiosität nötig.
Zur Sterbebegleitung gehört im notwendigen Umfang auch die Trauerbegleitung.